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Medizinrecht

„Nichts ist so beständig wie der Wandel – insbesondere im Recht!“
Diese Aussage trifft insbesondere auf das Medizinrecht zu. Unser Gesundheitssystem unterliegt einem ständigen Wandel, der es erforderlich macht, sich rechtzeitig auf die Veränderungen einzustellen und sein Unternehmen – von der Einzelpraxis bis zum Krankenhaus – darauf auszurichten.

Unsere Spezialisierung auf das Gebiet des Medizinrechts gewährleistet, auf den Wandel nicht nur zu reagieren, sondern durch umfassende theoretische und praktische Kenntnisse auch mitzugestalten. Davon profitieren Sie als Leistungserbringer im Gesundheitswesen insbesondere in den folgenden Schwerpunkten:

Arztrecht / Zahnarztrecht / Psychotherapeutenrecht
Arzthaftungsrecht / Zahnarzthaftungsrecht
Arztstrafrecht (Niedergelassene und Klinikärzte)
Berufsrecht der Heilberufe
Gesellschaftsrecht der Heilberufe
Heilmittelwerberecht
Kooperationen im Gesundheitswesen
Krankenhausrecht
Vertragsarztrecht / Vertragszahnarztrecht / Vertragspsychotherapeutenrecht
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